Handgepäck und Flüssigkeiten

Beim Packen

  • Babynahrung
  • Medikamente
  • Flüssigkeiten (z.B. Getränke, Zahnpasta, Cremes oder Gels) mit max. 100 ml Inhalt je Behältnis. Alle Flüssigkeiten müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit einer maximalen Aufnahmekapazität von 1 Liter verpackt sein.

  • Scharfe Objekte wie Korkenzieher und Scheren.

  • An Bord des Flugzeugs sind keinerlei Waffen gestattet.

  • Explosionsgefährliche oder entzündliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper oder Farbe in Sprühdosen sowie andere entzündliche und toxische Substanzen, z. B. Säuren, sind im Flugzeug verboten. Sie dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

Am Flughafen

  • Alle mitgeführten Flüssigkeiten an den Kontrollstellen vorzuzeigen;
  • Mäntel und Jacken auszuziehen; diese Kleidungstücke werden getrennt der Röntgenkontrolle unterzogen;
  • Laptops und vergleichbare elektrisch betriebene Gegenstände aus dem Handgepäck herauszunehmen; sie werden ebenfalls einer separaten Röntgenkontrolle unterzogen.